Schulsozialarbeit – Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe

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Die Schulsozialarbeit zählt neben der frühkindlichen Pädagogik, der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Kinderschutz zu den anspruchsvollsten Berufsfeldern der Sozialen Arbeit im Altersspektrum der jungen Menschen.

Während in Deutschland bereits seit den 1970er Jahren Schulsozialarbeitsprojekte bestanden, hat sich erst in den 1990er und 2000er ein besonderes politisches Interesse an der Intensivierung der Schulsozialarbeit eingestellt. Seither spielt Schulsozialarbeit als Arbeitsfeld eine wesentliche Rolle in der Bildungs- und Sozialpolitik der Bundesländer und wird im Rahmen von Landesprogrammen bzw. Konzepten von Trägern umgesetzt und finanziell unterstützt.

Die (notwendige) fachwissenschaftliche Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist ein Ergebnis aus der Qualitätsdiskussion von Schulen, die nicht mehr nur Lernort, sondern zu einem zentralen und gemeinwesenorientierten Ort für vielfältige Aktivitäten, vielschichtige individuelle Entwicklungen und Lebensbewältigung von Kindern und Jugendlichen geworden sind.

Aus Sicht der Sozialpädagogik und Jugendhilfe bietet die Schulsozialarbeit mit ihren lebensweltorientierenden Möglichkeiten zur Prävention, Alltagsorientierung oder Partizipation bzw. Handlungskonzepten wie Netzwerkarbeit, offene Beratungsansätze und Gemeinwesenarbeit ein besonderes Potenzial, das mit dem § 13 KJHG als Jugendhilfeleistung auch rechtlich verankert ist.

Dennoch ist die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule durch das Spannungsfeld zwischen Lehrern und Schulsozialarbeitern oft äußerst konfliktträchtig und eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit ein meist langwieriger Prozess.

Schulsozialarbeit findet immer außerhalb des Unterrichts statt!

Offene schulbezogene Jugendarbeit oder Schulsozialarbeit?

Die schulbezogene Jugendarbeit unterstützt insbesondere mit Angeboten der offenen Kinder- und sozialpaedagogik-28Jugendarbeit (z. B. allgemeine Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit, Freizeiten, aufsuchende Arbeit, Netzwerkarbeit), die sich an den Bedarfen von Schulen und der Schülern ausrichtet, die nicht nur den Fachunterricht vermittelte Alltagsbildung. Auch Kompetenztraining, Sucht- und Gewaltprävention oder Mediation spielen in der schulbezogenen Jugendarbeit eine besondere Rolle, wohingegen Nachhilfe, Klassenfahrten oder Maßnahmen mit typisch fachlichem Charakter ausgeschlossen sind. Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig.

Schulbezogene Jugendarbeit richtet sich in der Regel an Schüler von Regelschulen, Gymnasien oder Förderzentren.

Zielgruppen der Schulsozialarbeit sind insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schüler, aber auch an Eltern und Lehrer. Hauptschwerpunkt der Arbeit ist die Einzelfallhilfe, deren Qualität durch interessen- und bedürfnisorientierte Angebote sowie eine bedarfsgerechte Evaluierung gesichert wird, aber auch Integrationshilfen während des Unterrichts, sozialpädagogische Gruppenarbeit, die Beratung von Lehrern und Erziehern oder gemeinwesenorientierte Kooperationen. Schulsozialarbeiter sind aufgrund der Problemlagen meist in Real- oder Berufsschulen tätig.

Schwerpunkte der Schulsozialarbeit

Die Jugendhilfe greift in die Schulsozialarbeit nicht erst dann ein, wenn Hopfen und Malz sprichwörtlich bereits verloren ist, sondern soll mit vorwiegend präventiven Angeboten aus den Bereichen außerschulische Jugendbildung (§ 11 Abs. 3 Nr. 1) sowie arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit (§ 11 Abs. 3 Nr. 3) schulbezogene Inhalte

  • zur Förderung der individuellen, schulischen, beruflichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
  • zur Vermeidung bzw. dem Abbau von Bildungsbenachteiligungen,
  • zur Unterstützung und Beratung von Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrern bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz,
  • zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien und
  • zur Schaffung bzw. Erhaltung einer schülerfreundlichen Umwelt bei.

vermitteln und damit auch einen Bildungsauftrag erfüllen.

Dennoch gewinnt aufgrund der steigenden Anzahl von schulmüden Jugendlichen, hoher Jugendarbeitslosigkeit und Problemen beim Berufseinstieg die Schulsozialarbeit nach Paragraph 13 SGB VIII deutlich an Bedeutung, die sich vorrangig auf die Unterstützung von jungen Menschen mit

Der Fokus der Angebote für diese genannten Zielgruppen liegt insbesondere auf der Beratung bei der eigenen Lebensplanung, der Berufsorientierung und Berufsberatung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und deren sozialen Integration überhaupt.

Nichtsdestotrotz beschränkt sich Schulsozialarbeit nicht auf Notfallmaßnahmen für auffällige Schüler!

Träger der Schulsozialarbeit

Innerhalb der Schulsozialarbeit spielt die Trägerfrage sowohl für die Dienst- und Fachaufsicht als auch konzeptionelle und inhaltliche Schwerpunkte eine dominierende Rolle.

Örtlicher Schulträger bzw. Schule

Wenn Schulsozialarbeiter beim Schulträger bzw. der Schule angestellt sind, unterliegen sie der Schulhierarchie sowie deren Dienst- und Fachaufsicht. Damit ist die Schulsozialarbeit eng in die Schularbeit und Entscheidungen einbezogen. Allerdings besteht die Gefahr, das Schulsozialarbeiter für schulische Zwecke vereinnahmt werden und sozialpädagogische Ziele, Aufgaben und Arbeitsprinzipien vernachlässigt werden. Daher ist es ratsam, bei dieser Trägerkonstellation die Fachaufsicht an einen Träger der Jugendhilfe wie z. B. das Jugendamt zu übergeben.

Örtliches Jugendamt

Bei Dienst- und Fachaufsicht der Schulsozialarbeiter durch das Jugendamt sind Schule und Jugendhilfe eng verbunden, so dass sich insbesondere bei einer schulübergreifenden Begleitung durch den öffentlichen Träger nützliche Synergien ergeben können. Nachteilig könnte sein, dass sich die Lehrerschaft durch das Jugendamt kontrolliert oder kritisiert fühlt und daraus interne Abstimmungsprobleme entstehen.

Freier Träger der Jugendhilfe

Als freie Träger der Schulsozialarbeit kommen Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden), Jugendverbände (z. B. Evangelische Jugend Deutschlands, Feuerwehrjugend, Sportjugend, Deutscher Pfandfinderbund, Gewerkschaftsbund) oder örtliche Vereine und Träger (z. B. eingetragene Vereine, Elterninitiativen, Schulfördervereine etc.) in Betracht.

Alle Konstellationen sind möglich, wobei die Trägerkompetenz mit Blick auf die notwendige Entwicklung eines sozialpädagogisch fundierten Konzeptes, intensive Kooperation mit der Schule, die Implementierung von fachlichen Qualitätsstandards in der Schule, die fachlichen Anleitung, Begleitung und Fortbildung der in der Schule tätigen Sozialpädagogen, die Vernetzung mit anderen Schulsozialarbeitern sowie die Unterstützung der Evaluation und Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit über die entsprechenden personellen, zeitlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen muss.

Problemlagen bei Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe

Nichtsdestotrotz ist es nach wie vor schwer, die Schulpädagogik der Lehrer und die Sozialpädagogik der Sozialpädagogen zu einer ganzheitlichen Handlungsweise zusammenzuführen, gemeinsam neue Formen der Kooperation zu entwickeln oder zu erproben und damit Konkurrenzdenken, Barrieren sowie eigene Standpunkte und Vorbehalte aufzugeben.

Schulsozialarbeiter nehmen häufig wahr, dass sich die Lehrerschaft für die Schulsozialarbeit wenig interessiert, sich distanziert oder gar ganz ablehnt. Die Gründe sind vielschichtig und reichen angefangen von Konkurrenzdenken, Teilungsängsten, Ablehnung sozialpädagogischer Methoden oder der Annahme, dass Schulsozialarbeiter die Interessen der Schüler gegenüber den Lehrern vertreten. Im Gegenzug hofft ein Teil der Lehrer, dass die Schulsozialarbeiter Unterstützung bei Problemkindern leisten und dem Lehrer diese „Aufgabe“ abnehmen.

Sozialarbeiter wiederum bewegen sich in der Schule auf fremden Terrain, lassen sich von ihren eigenen Schulerfahrungen leiten, gehen meist schulkritisch an die zu bewältigenden Aufgaben heran, sind aber auf die Kooperation der Lehrerschaft angewiesen.

Dennoch bestehen inzwischen auch eine Vielzahl förderlicher Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe. Dies setzt allerdings voraus, dass sich Lehrer und Schulsozialarbeiter akzeptieren anstatt zu konkurrieren, bei Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen, eine intensive Kommunikation und Verständigung stattfindet und sich die Arbeitsfelder fachlich sinnvoll ergänzen anstatt zu überlagern.

Schulsozialarbeit als Herausforderung

Für Sozialarbeiter ist die Schulsozialarbeit in komplexes und anspruchsvolles Arbeitsfeld, das auf den ersten Blick vielleicht nicht so erscheint. Neben grundlegenden Kenntnissen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Jugendschutz sind praktisch umsetzbare Fähigkeiten für die Gestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Die Kooperation mit Lehrern, Eltern und anderen Fachkräften setzt ausgeprägte kommunikative Kompetenzen, Empathie und Netzwerkdenken, aber auch Offenheit, Fingerspitzengefühl, Geduld und Zielstrebigkeit voraus.

Soziale Arbeit und Ganztagsschule studieren

Die Hochschule für Angewandte Pädagogik Berlin bietet einen Bachelor Studiengang Sozialpädagogik (berufsbegleitend oder dual) mit dem Schwerpunkt Ganztagsschule an, der die Besonderheiten in der Zusammenarbeit zwischen Schule, Kinder- und Jugendhilfe und externen Kooperationspartnern sowie geeignete bildungsbegleitende musisch-künstlerische und freizeitpädagogische Möglichkeiten vermittelt.


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