Studium ohne Abitur

Studium ohne Abitur in der Sozialpädagogik

 

Inzwischen gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, auch ohne Abitur ein Sozialpädagogik Studium zu beginnen, weil das Fehlen der formalen schulischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder fachgendene Hochschulreife) durch berufliche Qualifizierungen oder Aufstiegsqualifizierungen ausgeglichen werden darf. So können Sie sich auch als Praktiker mit einer anerkannten Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung den Wunsch nach einem akademischen Studium erfüllen. 

Beim Studium ohne Abitur haben Sie dennoch einige Herausforderungen zu meistern: Die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur unterscheiden sich je nach Bundesland und Hochschule. Zudem werden Zulassungen für viele soziale Studiengänge durch weitere Mindestvoraussetzungen beschränkt, sodass unter den Bewerbern eine Auswahl stattfindet.

Welche Möglichkeiten gibt es nun konkret, auch ohne ein erfolgreich abgelegtes Abi ein akademisches Studium im Sozialwesen zu beginnen?

 

Wir geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die möglichen Wege für ein Studium ohne Hochschulreife.

Berufliche Vorbildung als Voraussetzung für ein Studium ohne Abitur

BildungshoheitIn Deutschland ist die Möglichkeit des Studierens ohne Abitur in den Hochschulgesetzen und Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Wenngleich in den letzten Jahren aufgrund des drohenden Fachkräftemangels der Zugang zu Hochschulen insbesondere für beruflich Qualifizierte deutlich durchlässiger und damit Qualifizierungsperspektiven wesentlich erweitert wurden, gibt es dennoch durch den Bildungsförderalismus eine Reihe von Unterschieden beim Hochschulzugang.

Nichtsdestotrotz stehen Ihnen für das Studieren ohne Abitur folgende Wege offen:

 

  • Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
    Studieren ohne Abitur ist mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Erzieher, Heilerziehungspfleger) sowie mehrjähriger Berufserfahrung möglich. Der angestrebte Studiengang sollte also fachlich zum Ausbildungsberuf passen.

    Ob Ihre berufliche Qualifikation tatsächlich dem von Ihnen gewünschten Studiengang entspricht, prüft und entscheidet die den Studiengang anbietende Hochschule.

  • Direkter Hochschulzugang für Berufspraktiker mit besonderer Qualifikation
    Bewerber mit Meistertitel oder gleichwertigem Abschluss (z. B. Staatlich geprüfte Betriebswirte, Techniker oder Fachwirte wie Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK) erwerben gleichzeitig mit ihrer Aufstiegsfortbildung eine Hochschulzugangsberechtigung, die dem Abitur gleichgesetzt werden kann.
  • Hochschulzugang über Zulassungsprüfung oder Probestudium
    Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung sowie beruflicher Erfahrung müssen sich meist einem Verfahren zur Eignungsfeststellung unterziehen. Das kann eine Eignungs- bzw. Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium von 2 bis 4 Semestern sein. So soll die Studierfähigkeit der Bewerber ohne Abitur getestet werden, bevor sie mit dem Studium beginnen können.

  • Weitere Möglichkeiten für den Hochschulzugang ohne Abi
    Verfügen Sie nicht über die notwendige fachliche Qualifikation oder wollen in einer anderen Fachrichtung studieren, dann müssen Sie die Hochschulzugangsberechtigung nachträglich erwerben.

Informieren Sie sich gut über die Zugangsbedingungen für Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung im Bereich der Sozialen Arbeit! Das ist der erste Schritt auf dem Weg zum Studium ohne Abitur! Wir empfehlen, sich direkt an die favorisierte Hochschule bzw. die dortige Studienberatung zu wenden sowie die speziellen Regelungen des Bundeslandes für das Studium ohne Abitur beim zuständigen Landesministerium zu erfragen. 

Nachholen der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg

Die Allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife können Sie über den Zweiten Bildungsweg nachholen.

Folgende Bildungsträger bieten Fernlehrgänge bzw. Kurse zum Nachholen der Hochschulreife an:

  • Fernschulen
  • Abendschulen / Abendgymnasien
  • Volkshochschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • (Berufs-)Kollegs
  • Privatschulen

Zudem gibt es für Berufserfahrene die Möglichkeit, über die Begabtenprüfung das Abitur und damit die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Mit einer erfolgreich bestandenen Begabtenprüfung gibt es wie bei der „normalen“ allgemeinen Hochschulreife keine Einschränkungen bei der Wahl des Studiums – außer die studiengangsspezifischen Zulassungsbeschränkungen.

Beim Studium ohne Abitur Fördermöglichkeiten nutzen

Ob Sie  mit oder ohne Abitur studieren, spielt bei der Inanspruchnahme von Förderungen und Zuschüssen keine Rolle.

Neben der Förderung durch BAföG können Studierende für ein Fernstudium einen Bildungskredit beantragen, von einem Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsscheck der Bundesländer partizipieren oder sich um Stipendien (z. B. Aufstiegsstipendium) bewerben.

Insbesondere für Arbeitssuchende übernimmt die Agentur für Arbeit für bestimmte Lehrgänge und Weiterbildungsmaßnahmen die Lehrgangsgebühren durch den Bildungsgutschein, um ihnen neue berufliche Perspektiven zu ermöglichen.

Außerdem können Sie die entstehenden Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen.

Für die Teilnahme an Präsenzphasen oder Prüfungen haben eine Vielzahl der Bundesländer Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen.

Erkundigen Sie sich bei der Studienberatung Ihrer favorisierten Hochschule nach individuellen Fördermöglichkeiten!

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