Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe

bildung

Die Fachkräftequalifikation in der Kinder- und Jugendhilfe ist sowohl in Fachkreisen als auch in der öffentlichen Diskussion ein ständig wiederkehrendes Thema. Aktuelles Beispiel ist die von der Bertelsmann Stiftung am 25. Juli 2014 veröffentlichte Studie, wonach bei Einhaltung des empfohlenen Betreuerschlüssels in Kindertagesstätten deutschlandweit etwa 120.000 Erzieher fehlen!

Durch die Verstärkung des Bildungsauftrags der Kinder- und Jugendhilfe und die zunehmende Bildungsorientierung der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter stehen beispielsweise die bisher geltenden Ausbildungsstandards für Erzieher immer wieder auf dem Prüfstand. Darüber hinaus werden Jugendämtern regelmäßig die Kompetenzen für die Lösung ihrer Aufgaben wie etwa bei Kindeswohlgefährdung abgesprochen.

Die Jugendämter nehmen als öffentliche Träger der Jugendhilfe ihre Aufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) – Personalhoheit inbegriffen – in kommunaler Selbstverwaltung wahr.

Das Fachkräftegebot in Theorie und Praxis

Mit dem Fachkräftegebot wird sichergestellt, dass in der Jugendhilfe persönlich und fachlich geeignete, hauptamtlich tätige Personen die Gewähr für die Qualität ihrer Maßnahmen und höhere Erfolgsaussichten der Jugendhilfeleistungen bieten sowie Finanzmittel effektiv eingesetzt werden.

Zu den Fachkräften zählen etwa Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher oder Diplom-, Heil- und Sonderschulpädagogen, die eine umfassende soziale Aus- und Weiterbildung auf Fachschul-, Fachhochschul- und Universitätsebene oder über ein Fernstudium erlangt haben.

Insbesondere die Beurteilung der persönlichen Eignung ermöglicht bei Personalentscheidungen ausreichend Spielraum. Dass etwa strafrechtlich Verurteilte in der Kinder- und Jugendhilfe keine Chance haben (sollen), versteht sich von selbst!

Wenn Jugendämter bestimmte Aufgaben an freie Träger übertragen, werden diese (meist) vertraglich zur Einhaltung des Fachkräftegebots verpflichtet. Fließen für die zu erbringenden Leistungen auch Projektmittel oder sonstige Förderungen, werden diese nur unter dem Fachkräftevorbehalt gezahlt. 

Aber: Persönliche Eignung plus Erfahrung in der Sozialen Arbeit ohne entsprechende Ausbildung reicht daher nicht, um als Fachkraft im Sinne des Gesetzes zu gelten. Dennoch werden heute viele Stellen gleichwertig sowohl mit fachlichen Anforderungen als auch einschlägiger (langjähriger) Berufserfahrung ausgeschrieben, so dass diese „alternativen Fachkräfte“ gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, wenn sie die fehlende Ausbildung durch jugendhilfebezogene Fortbildungsangebote weitgehend kompensieren können.

Ausnahme: Das Fachkräftegebot gilt nicht für Honorarkräfte und Ehrenamtliche!

Leiter = Fachkraft?

Leitungsfunktionen mit Fachaufsicht sollen bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in der Regel nur Fachkräften übertragen werden, die über sozialpädagogisches Fachwissen, juristische, betriebswirtschaftliche, verwaltungstechnische und gesellschaftspolitische Kenntnisse verfügen, aber auch in der Personalführung oder fachübergreifenden Themen kompetent sind.

Doch auch hier kann im Einzelfall der Hase im Pfeffer liegen, denn insbesondere in öffentlichen Verwaltungen unterliegen derartige Personalentscheidungen auch anderen Zwängen.

Auch für Fachkräfte gilt lebenslanges Lernen

Jugendämter sind verpflichtet, die Fortbildung ihrer Mitarbeiter – Fachkräfte inbegriffen – zu gewährleisten, um damit notwendige Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten in der Jugendhilfe zu schaffen oder zu verbessern bzw. das Wissen den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Aber: Die persönliche Bereitschaft, in seinem Berufsfeld stets up to date zu sein, gehört heute ohnehin zum Anforderungsprofil von Mitarbeitern und sollte im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegen.

Hohe Anforderungen an die Fachkräfte in der Jugendhilfe

Fachkräfte in der Jugendhilfe müssen über spezifische Kenntnisse und Handlungskompetenzen in der Zusammenarbeit mit Familien, Kindertageseinrichtungen oder Schulen verfügen, die hohe Verfahrensqualität und professionellen Handlungsvollzug erfordert. Die Steuerung teamorientierter Prozesse in der Leistungserbringung, Mediationsprozesse, Interventionen oder Hilfsangebote sind ebenso erforderlich wie komplexes Methodenrepertoires, geeignete Evaluationsverfahren oder altersangepasste Bildungsprozesse

Neben spezifischen Fachkenntnissen in sozialen Tätigkeitsfeldern wie in der Jugendsozialarbeit, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Hilfen zur Erziehung, Betreuung von Kindern in Notsituationen, bei Verfahren vor den Vormundschafts– und Familiengerichten oder wirtschaftlichen Hilfen sind zudem kommunikative und beratende Fähigkeiten, interkulturelle, analytische und konzeptionelle sowie Bildungs-, Beteiligungs- und Medienkompetenzen, aber auch die aktive Mitgestaltung der Jugendhilfe und die Bereitschaft zu Fortbildung und Supervision erforderlich.

Perspektiven für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe

Dezentralere Verwaltungsstrukturen in den Jugendämtern und stärkere Handlungsfreiheit verlangen straffere Organisations- und Entscheidungsstrukturen. Parallel müssen die Mitarbeiter komplexere Aufgabenprofile bewältigen, die Befähigung zum Umgang mit Steuerungsinstrumenten erlangen sowie kaufmännische und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse erwerben. Zudem werden Flexibilität und breitere Einsatzfähigkeit, ein hohes Qualifikationspotential sowie Management- und Entscheidungskompetenz in der Innen- und Außenwirkung erwartet.

Trotz anspruchsvoller Aufgabenfelder und steigender Bedarfe kämpft die Kinder- und Jugendhilfe mit teils gravierenden Problemen. Abgesehen davon, dass die Jugendämter in den Medien nie gut wegkommen, hat die gesellschaftliche Anerkennung generell gelitten.

Zudem verschärft sich in den nächsten Jahren der Fachkräftemangel durch das Ausscheiden von Fachkräften aus Alters- oder Gesundheitsgründen, konkurrierende Arbeitsfelder wie Altenhilfe. Erziehungsberatung oder Personal Training (z. B. Personal und Business Coach, Konfliktmanagement, Unternehmenskommunikation, Mitarbeiterführung), aber auch durch Abwanderung in andere soziale Berufe massiv.

Darüber hinaus sind viele Tätigkeitsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe weder materiell besonders attraktiv, noch bieten sie etwa durch Schicht- oder versetzte Dienste familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, psychosoziale Belastungssituationen zudem nicht ausgeschlossen.

 

FAZIT:

Das Fachkräftegebot in der Jugendhilfe ermöglicht zwar ein hohes Qualitätsniveau, aber die praktische Realisierung setzt zuerst einmal voraus, dass überhaupt ausreichend ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen!

Für die nachhaltige Umsetzung des Fachkräftegebots ist es deshalb erforderlich, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe zu einem erstrebenswerteren und attraktiven Berufsfeld entwickelt und sein gesellschaftliches „Fußabtreterimage“ ablegt.

Das Aufweichen des Fachkräftegebots ist ebenso wenig eine Alternative wie das „Sparen“ am falschen Ende, das in diesem sensiblen Tätigkeitsfeld zum Bumerang werden kann, falls ungenügende fachliche Befähigungen zu fatalen Fehlentscheidungen führen.

 

Tags:, ,


Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Bewertung: 4,40 / 5
(15 Bewertung)
Loading...