Häusliche Gewalt – Privatangelegenheit oder (auch) ein Fall für die Soziale Arbeit?

Häusliche-GewaltHäusliche Gewalt zählt heute noch zu den gesellschaftlichen Tabuthemen, denn was hinter den Wohnungstüren und in den eigenen 4 Wänden passiert, geht schließlich niemanden etwas an. Aber ist häusliche Gewalt wirklich Privatsache?

Häusliche Gewalt – was ist das?

„Häusliche Gewalt“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Menschenrechtsverletzung, die alle Formen von physischer, psychischer, sexueller, sozialer, ökonomischer und emotionaler Gewalt in familiären oder familienähnlichen Beziehungen mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über eine andere Person zu erlangen, beinhaltet.

Aus strafrechtlicher Sicht umfasst häusliche Gewalt Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Erpressung bis hin zu  Sexualstraftaten sowie versuchten und vollendeten Tötungsverbrechen.

Gewalt gegen Frauen und Kinder wird fast ausschließlich von Männern und unabhängig von Bildungsstand, Alter, Einkommen oder sozialer Herkunft verübt und reflektiert die ungleichen gesellschaftlichen Rollen bzw. Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Nichtsdestotrotz kann Gewalt auch von Frauen ausgehen.

Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder

Eine Reihe von Frauen erlebt durch ihre Ehemänner, Lebenspartner oder Familienangehörige kaum vorstellbare Formen von Gewalt, die zu kurzzeitigen oder dauerhaften körperlichen Schäden führen können (z. B. Prellungen, Knochenbrüche). Aber nicht nur körperliche Folter, sondern auch permanente Kontrolle, Stalking und Erniedrigungen sind Formen häuslicher Gewalt, die u. a. das Selbstbewusstsein von Frauen systematisch zerstören. Die Opfer kämpfen oft lebenslang mit Nachwirkungen wie Schlafstörungen, Ängsten, Traumata, psychischen Erkrankungen und Depressionen bis hin zu Suizidgedanken, die für Außenstehende meist nicht sofort sichtbar sind.

Kindern widerfährt häusliche Gewalt sowohl durch eigene körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlungen als auch durch ihre Anwesenheit bzw. räumliche Nähe bei Misshandlungen der Mutter. In derartigen Familiensituationen erleben Kinder Angst, Hilflosigkeit, Verunsicherung, Vernachlässigung, Über-und Unterforderung, aber auch Aggression und Wut.

Erlebte und erfahrene häusliche Gewalt hat fatale Folgen für die seelische, emotionale, soziale, sprachliche, körperliche und geistige Entwicklung von Kindern. So besteht die Gefahr, dass sie ihre Eltern nachahmen, Verhaltensauffälligkeiten zeigen, kaum Selbstbewusstsein entwickeln, Frustration nicht ertragen, über wenige soziale Kompetenzen verfügen, unakzeptables Sozialverhalten entwickeln oder als Jugendliche bzw. Erwachsene wegen ihrer „schweren Kindheit“ Straftaten begehen.

Häusliche Gewalt und die Schuldfrage

Ähnlich wie bei Vergewaltigungsfällen unterstellen wir den Opfern häuslicher Gewalt unbewusst eine Mitschuld, weil sie ihre Situation akzeptieren, um Schläge „betteln“ oder ihre Probleme aus Scham vertuschen. Neben den Frauen suchen auch Kinder die Schuld für häusliche Gewalt zuerst bei sich selbst, weil sie anderenfalls den Verlust ihrer Familie, Liebesentzug oder finanzielle Notlagen befürchten.

Auch in der Öffentlichkeit werden derartige Schuldfragen eher oberflächlich diskutiert, da eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema bisher nicht in erforderlichem Maß stattfindet.

Die Schuld für häusliche Gewalt trägt immer derjenige, der sie ausübt!

Handlungserfordernisse bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt an Frauen und Kindern „passiert“ sowohl in Partnerschaften bzw. sexualisierte Gewalt durch Bekannte oder Partner als auch in Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in weiteren Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit.

Was ist zu tun?

  1. Die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder benötigen Schutz und besondere Unterstützung.
  2. Die Täter müssen bestraft und mit Täterprogrammen die Chance zu Verhaltensänderungen erhalten.
  3. Die breite Öffentlichkeit ist für Gewaltthemen zu sensibilisieren, offensiv aufzuklären und in die gesellschaftliche Meinungsbildung aktiv einzubinden.
  4. Fachkräfte in Ämtern und Behörden, Polizei, Gesundheitswesen und Justiz brauchen praxisorientierte und klare Handlungskompetenzen.
  5. In Kindertagesstätten und Schulen sind frühzeitig Rollenbilder von gleichberechtigten Frauen und Männern, gewaltfreie Konfliktlösungen sowie ethische Normen und Werte zu vermitteln.

Chancen und Möglichkeiten Sozialer Arbeit bei häuslicher Gewalt

Die Begegnung häuslicher Gewalt als Querschnittsaufgabe Sozialer Arbeit erfordert von Sozialarbeitern spezielles Fachwissen zur Erkennung häuslicher Gewalt, den Auswirkungen auf die Betroffenen sowie zu wirksamen und frühzeitigen Präventions- und Interventionsansätzen, zur Optimierung und Professionalisierung des bestehenden Hilfenetzes sowie der Einbeziehung des Gemeinwesens. Frauen- und Kinderschutz sollte koordiniert ineinander greifen.

  • Die handlungssichere, konsequente und vernetzte Zusammenarbeit von Polizei und Sozialarbeitern ist weiter zu stärken, um die gemeinsame Verantwortung für eine möglichst dauerhafte Beendigung häuslicher Gewalt, deren angemessenen Sanktionierung sowie professionelle Hilfen für die Prävention und Nachsorge gezielt zu steuern.
  • Die nachhaltige Finanzierung von Frauen(schutz)häusern und psychologischen Fachdiensten ermöglicht neben Zufluchtsstätten eine professionelle rechtliche, finanzielle und psychosoziale Beratung, die Vernetzung mit einschlägigen Institutionen, die Entwicklung innovativer Konzepte und die Einbindung betroffener Kinder in das soziale Hilfenetz.
  • Neben dem Opferschutz und der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Kinder ist die Täterarbeit mit dem Ziel dauerhafter Verhaltensänderungen Gewalttätiger Baustein Sozialer Arbeit. Für Gewaltfreiheit gibt es keine Garantie, aber die polizeiliche und strafrechtliche Sanktionierung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Signal an Opfer und Täter.
  • Neben Einzel- und Gruppenarbeit, Beratungsstellen, Frauenhäusern und Täterprogrammen spielen nachbarschaftsbezogene Handlungsansätze eine zunehmend wichtigere Rolle. So ist die Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt durch Nachbarn als indirekt beteiligte Dritte im Wohn- und Lebensumfeld gezielt zu fördern, die in Krisensituationen schnell eingreifen, unterstützen und kontrollieren können. Dies setzt voraus, Bewohner zu mobilisieren und zu motivieren, soziale Netzwerke, Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit zu verbreitern sowie Kooperationen auf- und auszubauen, aber auch Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Gewaltprävention bedarf eines flankierenden ehrenamtlichen Engagements, um möglichst viele Bürger durch Aufklärung und Weiterbildung aktiv an der Präventionsarbeit zu beteiligen.

 

FAZIT:

Häusliche Gewalt ist nicht an Alter, Herkunft, Geschlecht oder soziale Schichten gebunden und wird gesellschaftlich (noch) weitgehend tabuisiert. Die Auseinandersetzung mit den Gründen und Folgen häuslicher Gewalt ist ein sensibles Aufgabenfeld Sozialer Arbeit, das von Sozialarbeitern spezifisches Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Netzwerkdenken sowie von der Gesellschaft klare Regeln und konsequente Handlungsstrategien erfordert.

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