Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Logo News

Minimieren Sie durch Fördermöglichkeiten und Zuschüsse sozialpaedagogik-102die Kosten für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung

 

Berufliche Weiterbildung zählt heute zu den gesellschaftlichen Erfordernissen und ist damit nicht mehr nur eine individuelle Angelegenheit. Die Bedeutung anforderungsgerechter Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter sowie Fach- und Führungskräfte in Unternehmen und Institutionen und der Erwerb aktuellen Fachwissens wird zunehmend von staatlicher, aber auch von Arbeitgeberseite erkannt, gefördert und ideell oder auch finanziell honoriert.

Wenn Sie Sozialpädagogik / Soziale Arbeit in einem (dualen) Fernstudium studieren oder einen Fernlehrgang in verwandten Berufsfeldern absolvieren möchten, dann ist bei manchen sprichwörtlich „das Hemd zu kurz“. Um die entstehenden Studien- oder Lehrgangsgebühren und sonstige anfallende Kosten zu stemmen, können Sie die Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung mit Hilfe von Förderungen und Zuschüssen sichern.

Pluspunkt: Da Sie in der Regel berufsbegleitend oder in Elternzeit studieren, können Sie entweder auf Ihr monatliches Einkommen oder Elterngeld zurückgreifen.

 

Studienfinanzierung mit BAföG, Bildungsprämie, Stipendien, Studienkredit, Bildungsfonds und dem Finanzamt?

Welche Formen der Studienfinanzierung für Sie in Frage kommen können, stellen wir Ihnen nachfolgend stichpunktartig vor. Nichtsdestotrotz empfehlen Ihnen, ergänzend die individuellen Beratungsmöglichkeiten der Studienbüros der jeweiligen Fernschulen bzw. Hochschulen, den Studentenwerken oder den Servicebüros der Studierendenvertretungen zu nutzen.

 

  • Grundsätzlich können Studierende in Abhängigkeit von ihrem Alter (Studienbeginn vor Vollendung SP_logo16_Beachte_Gluehlampedes 30. und bei Masterstudiengängen des 35. Lebensjahres) sowie dem Einkommen der Eltern BAföG zu beantragen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen die an Ihrem Wohnort zuständige BAföG-Stelle weiter.
  • Erwerbstätige mit vollendetem 25. Lebensjahr, einer Arbeitszeit von mindestens wöchentlich 15 Stunden und einem versteuernden Jahreseinkommen von unter 20.000,- EUR sowie Personen in Eltern- und Pflegezeit können für eine frei zugängliche berufsbezogene Weiterbildung eine Bildungsprämie von bis zu 500,- EUR beantragen.
    Zudem können Sie mit einem Weiterbildungsdarlehen – zweiter Bestandteil der Bildungsprämie – Ihre berufsbegleitende Weiterbildung (mit)finanzieren.
  • Viele Bundesländer unterstützen die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten aus ihrem Zuständigkeitsbereich durch Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsschecks, die sich meist an ausgewählte Zielgruppen (z. B. sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer oder Arbeitslose) richten oder an bestimmte Anforderungen wie etwa den Hauptwohnsitz im betreffenden Bundesland oder Mindestkosten der Weiterbildung gebunden sind.
  • Wenn Sie jünger als 25 Jahre und zum Bewerbungszeitpunkt mindestens 15 Wochenstunden arbeiten bzw. arbeitsslos sind und sich in einem erlernten Beruf weiter qualifizieren wollen, dann können Sie sich um ein BMBF-Weiterbildungsstipendium – in einer Höhe von bis zu 6.000,- EUR (Eigenanteil 10 %) für beliebig viele förderfähige Maßnahmen und über drei Jahre verteilt – im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben.
    Die Förderung beinhaltet z. B. Zuschüsse zu den Studiengebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten zu Präsenzveranstaltungen sowie Kosten für Arbeitsmittel. 
  • Mit dem BMBF-Aufstiegsstipendium können Berufserfahrene bei ihrem ersten berufsbegleitenden Studiengang mit bis zu 2.400,- Euro jährlich unterstützt werden. Dieses Stipendium ist Bestandteil der Begabtenförderung und richtet sich insbesondere an Personen mit außergewöhnlichem Talent und Engagement in Ausbildung und Beruf.
  • Aufstiegsfortbildungen zur Vorbereitung auf den Erwerb öffentlich-rechtlicher bzw. staatlich anerkannter Abschlüsse (z. B. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK, Erzieher) können auf Basis des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit Aufstiegs-BAföG (bis 2016 als Meister-BAföG bekannt) gefördert werden. Aufstiegs-BAföG wird einkommens-, vermögens- und altersunabhängig bis zu einem Beitrag von 15.000,- Euro gewährt, davon 40 % als Zuschuss und 60 % über ein zinsgünstiges Darlehen der KfW.
  • Die bei einem Fernstudium entstehenden Kosten (z. B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Studienmaterial, Fachliteratur, Arbeitsmittel sowie Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand bei Präsenzseminaren) können Sie in Ihrer Steuererklärung als Ausgaben für eine Weiterbildung in Ihrem ausgeübten Beruf oder im Zuge der Anpassung an bestehende berufliche Anforderungen als Fort- und Weiterbildungskosten steuermindernd geltend machen.
  • Insbesondere für die Teilnahme an verpflichtenden oder fakultativen  Präsenzveranstaltungen der Fernschulen bzw. Hochschulen im Rahmen Ihrer sozialen Weiterbildung sollten Sie sich über eine mögliche (bezahlte) Freistellung durch Ihren Arbeitgeber informieren und / oder prüfen, ob für Ihr Bundesland eine gesetzlichen Regelung zum Bildungsurlaub (Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für eine anerkannte Weiterbildung) besteht.
  • Fernschulen räumen oft für ausgewählte Zielgruppen wie Auszubildende, Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Studierende in Elternzeit, Bundeswehrangehörige und Rentner Preisnachlässe auf die Kurs- bzw. Studiengebühren ein. Auch Partner- und Generationenrabatte, Treueboni bei Absolvierung einer weiteren Weiterbildung sowie Prämien bei einem erfolgreichen Lehrgangs- oder Studienabschluss sind ggf. möglich.
  • Last but not least: Auch bundesweite Stiftungen (z. B. parteinahe Stiftungen oder die kirchliche Begabtenförderung) unterstützen die berufliche Weiterbildung. Allerdings werden an die Bewerber sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt, über die Sie sich im Einzelfall etwa unter www.stiftungen.org informieren können.

 

Einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten regionaler Anbieter sowie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme können Sie sich über die Förderdatenbank verschaffen.

Weitere ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Zuschüssen für ein Fernstudium finden Sie auch auf unserer Webpräsenz  www.fernschulen-fernstudium.de.

 

FAZIT:

Sich berufsbegleitend weiterzubilden, ist keine Hexerei. Allerdings raten wir Ihnen, sich vor Studienbeginn SP_logo16_Fazitintensiv zu informieren, so dass Sie alle möglichen Förderungen und Zuschüsse rechtzeitig beantragen und in Anspruch nehmen können.

Bedenken Sie, dass Sie nicht alle möglichen Förderungen und Zuschüsse parallel in Anspruch nehmen können! So sind etwa bei Erhalt der Bildungsprämie alle weiteren staatlichen Förderungen wie Weiterbildungs- und Qualifizierungsschecks ausgeschlossen! Auch der Erhalt von Stipendien ist bei Fernstudien eher selten!


Bewerten:

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Bewertung: 4,30 / 5
(20 Bewertung)
Loading...