Sozialearbeit und Kindeswohlgefährdung

KindeswohlgefährdungBerichte über die Bedrohung oder Beschädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls von Kindern durch Vernachlässigung, psychische und körperliche Misshandlung sowie sexuelle Zwänge verursachen immer wieder Fassungslosigkeit. Missbrauchsfälle in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Gewalt, Vernachlässigung in Familien oder psychische Abhängigkeit – was kann es für Kinder Schlimmeres geben?

Laut Statistischem Bundesamt realisierten die Jugendämter im Jahr 2016 rund 136.900 Verfahren zur Beurteilung von Kindeswohlgefährdung, bei denen sich in 21.600 Fällen eine akute Gefährdung bestätigte. Besonders betroffen sind immer wieder Kleinkinder unter drei Jahren. Zudem stehen 84.200 vorläufige Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu Buche, bei denen in akuten familiären Krisen- oder Gefahrensituationen Minderjährige (zeitweise) in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden. Auch die unbegleitete Einreise von Flüchtlingen spielt heute eine erhebliche Rolle.

Häufig weisen Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft Jugendämter auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hin, gefolgt von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Bekannten, Nachbarn und etwa 10 % anonymen Hinweisen.

Ursachen von Kindeswohlgefährdungen

Kindeswohlgefährdung kann durch problematische familiäre Umstände und ein schwieriges soziales Umfeld begünstigt werden. So tragen etwa Überforderung der Eltern, Gewalt gegenüber Kindern oder Lebenspartnern, sexuelle und kriminelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, psychische Erkrankungen sowie die Abhängigkeit der Erziehungsberechtigten von Drogen- und Suchtmitteln, geistige Behinderungen oder traumatisierende Lebensereignisse (z. B. Tod eines nahen Angehörigen), aber auch überhöhte Erwartungen, Unzufriedenheit, soziale Isolation, finanzielle Notlagen oder desolate Wohnsituationen zu derartigen Übergriffen bei.

Allerdings passiert Kindeswohlgefährdung nicht nur am sozialen Rand, sondern über alle gesellschaftlichen Grenzen hinweg in Kindergärten, Schulen, Horten, Vereinen, Kirchen, der Musikschule, im Jugendklub oder in den eigenen vier Wänden. Zudem steht es den Menschen nicht auf der Stirn geschrieben, ob sie gefährlich sind und wie sie ticken.

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Nicht jeder blaue Fleck bedeutet Misshandlung, aber ein zerschundener Körper weckt Misstrauen. Unsaubere Bekleidung oder fehlende Körperhygiene können ganz banale Gründe haben, sollten aber hellhörig machen. Kindliches Untergewicht kann entwicklungsbedingte oder medizinische Ursachen haben, sollte aber beobachtet werden. Auch Schwärmereien für einen erwachsenen Menschen und häufige Kontakte sollten wachsam registriert werden. Zudem muss verstörtes und aggressives Verhalten, aber auch Zurückgezogenheit, Angst und Scham eines Kindes nichts Außergewöhnliches bedeuten. Dennoch können dies alles „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine drohende oder bereits konkrete Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch sein.

Zwischen Zweifel und Verdacht

Sofern bei Minderjährigen bedenkliche äußere Merkmale oder Wesensveränderungen festgestellt werden, sollten die Erziehungsberechtigten persönlich und direkt auf die Beobachtungen angesprochen werden. Daraus kann sich ergeben, dass es für das Aussehen oder außergewöhnliche Verhalten des Kindes harmlose Erklärungen gibt. Weicht der Gesprächspartner allerdings aus, geht auf Konfrontation und die Zweifel bleiben, sollten immer Sozialarbeiter des Jugendamtes einbezogen werden, die über das notwendige fachliche Know-how verfügen.

Kinderschutz geht alle an

Wem vertrauen wir unsere Kinder an? Wie können Kinder stark gemacht werden? Muss der Staat Kinder vor ihren Eltern beschützen? Sind Kinderschutz und neue Medien miteinander vereinbar? Welche Risikofaktoren begünstigen Kindeswohlgefährdung? Greifen Jugendämter zu drastisch oder zu zaghaft ein? Wie kann eine Kindeswohlgefährdung erkannt werden und welche Maßnahmen sind einzuleiten? Hat der Täterschutz eine höhere Priorität als der Opferschutz? Das sind alles Fragen, die uns beschäftigen.

Kinder sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft und werden in ihrer Entwicklung von Eltern, Familienmitgliedern, Freunden, Erziehern und Lehrern, aber auch von Schulsozialarbeitern sowie Übungs-, Jugendgruppen- oder Chorleitern betreut. Immer dort, wo zwischen Minderjährigen und Erwachsenen ein (enges) Vertrauensverhältnis besteht, kann Gefahrenpotenzial lauern. Deswegen sind viele nach den Ereignissen der letzten Jahre gegenüber Betreuungspersonen von Schutzbefohlenen misstrauisch. Allerdings hilft es nicht weiter, Betreuungspersonal, Familienmitglieder oder enge Freunde unter Generalverdacht zu stellen. Aus Sicht eines aktiven Kinderschutzes ist jeder gefordert, aufmerksam zu sein, hinzuschauen, hinzuhören und sich entschlossen für die Rechte aller Kinder zu engagieren.

Der Staat in der Verantwortung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, das den aktiven Kinderschutz durch Prävention, Intervention und das gemeinschaftliche Engagement für das Kindeswohl nachhaltig verbessern soll.

Das Gesetz schreibt vor, dass

  • frühe Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe auch werdenden Eltern offen stehen,
  • die Akteure im Kinderschutz wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Schwangerenberatungsstellen, Ärzte und Polizei ein Netzwerk „Frühe Hilfen“ bilden,SP_logo16_Gesetz
  • Familienhebammen eingesetzt und Familien mit kleinen Kindern psychosozial unterstützt,
  • notwendige Informationen bei Familienumzügen durch die Jugendämter sowie von z. B. Ärzten an das Jugendamt durch eine Befugnisnorm weitergegeben und
  • Hausbesuche zur Einschätzung der Lebenssituation von Kindern verpflichtend werden.

Ob das Gesetz weit genug greift, wird die Praxis zeigen.

Jugendämter zwischen Kontrolle, Intervention und Inobhutnahme

Jugendämter und Familiengerichte beurteilen (meist) bei Vorliegen „gewichtiger Gründe“ für eine Kindeswohlgefährdung in Abstimmung mit anderen Fachkräften das Gefährdungsrisiko den Hilfebedarf und prognostizieren, inwieweit Eltern bereit und fähig sind, künftig derartige Krisen und Gefahren abzuwenden.

Allerdings hat die Außenwirkung der Jugendämter in den letzten Jahren schwer gelitten. Sie werden zerrissen, wenn ein Kind etwa durch Misshandlungen verletzt wird oder gar an den Folgen stirbt. Aber was ist richtig und falsch? Auf Hinweise reagieren, eine Inobhutnahme durchführen und das Kind im Heim oder Pflegefamilie unterbringen? Oder den Beteuerungen der Erziehungsberechtigten glauben, das Kind in der Familie belassen und dann schlimmstenfalls zu spät kommen? Egal wie, für die Öffentlichkeit ist jede Art der Intervention unangemessen.

Unabhängig von diesen fachlichen Entscheidungen macht die Zunahme sozialer Notlagen und überforderter Erziehungsberechtigter eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung der Jugendämter in Verbindung mit einem stetigen Ausbau der Hilfeangebote nötig. Nur so ist es überhaupt möglich, mit frühen Hilfen und fachlicher Begleitung die Kompetenzen der Eltern zu stärken und sie zu einer verantwortungsvollen Erziehung zu befähigen.

Führungszeugnis und Betriebserlaubnis

Die Jugendämter verlangen inzwischen von allen hauptamtlichen Sozialarbeitern ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis. Auch freie Träger, bei denen z. B. Freizeitbetreuer oder Übungsleiter kontinuierlich oder befristet ehrenamtlich arbeiten, sind angehalten, Führungszeugnisse einzufordern und sich damit selbst abzusichern. Zudem erhalten Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Jugendlichen nur eine Betriebserlaubnis, wenn u.a. die Mitarbeiter erweiterte Führungszeugnisse vorlegen. Diese Maßnahmen erhöhen die Hürden für bereits auffällig gewordene Täter, bieten aber keine Garantie.

FAZIT:

Kindeswohlgefährdung kann trotz aller Gesetze und begleitender Maßnahmen (leider) nicht verhindert SP_logo16_Fazitwerden. Aber aufmerksam hören, sehen, beobachten, helfen, aktiv werden und mutig sein eines Jeden kann dazu beitragen, präventiv zu wirken, rechtzeitig mögliche Bedrohungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen.

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