Sozialpädagogische Familienhilfe in der Sozialen Arbeit

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Die sozialpädagogische Familienhilfe (auch SPFH) ist die intensivste Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und richtet sich an sozial benachteiligte Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die deren Wohl nicht oder nicht ausreichend gewährleisten können.

Sozialpädagogische Familienhilfe erhalten in der Regel diejenigen Familien – Verheiratete, nicht Verheiratete und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern – die finanziell, hygienisch, gesundheitlich oder psychosozial unterversorgt sind und/oder Defizite in den Bereichen Arbeit, Wohnung und Bildung aufweisen.

Auch Trennungen, Familienveränderungen oder Kinderreichtum können dazu führen, dass Familien überfordert und Belastungen nicht gewachsen sind.

Aufgaben und Ziele sozialpädagogischer Familienhilfe

Neben Beratungseinrichtungen und sozialen Dienstleistungen, die sowohl für Familien als auch Kinder und Jugendliche unterstützende Maßnahmen anbieten, ermöglicht die sozialpädagogische Familienhilfe eine intensive Betreuung und Begleitung

  • bei familiären Erziehungsschwierigkeiten,
  • bei der Bewältigung alltäglicher Probleme,
  • dem Umgang mit familiären Krisen und Konflikten,
  • in Fragen einer wirtschaftlichen und gesundheitsbewussten Haushalts- und Lebensführung,
  • der Freizeitgestaltung und bei gemeinsamen Freizeitmaßnahmen für Kinder und Eltern (z. B. Freizeitpädagogik),
  • bei notwendiger Entschuldung,
  • beim Geltendmachen von Ansprüchen auf Sozialversicherungsleistungen und
  • dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen

und gibt Hilfe zur Selbsthilfe.

Ziele der SPFH sind etwa die Stabilisierung der Familie als Ganzes, die Mobilisierung positiver Familienressourcen, die praktische Anleitung zur selbständigen Konflikt- und Problemlösung sowie der Aufbau und die Festigung sozialer Kompetenzen. Mit dem Familienerhalt gelingt es meist auch, die Herausnahmen von Kindern aus Familien zu verhindern.generationen

Eine erfolgreich verlaufende sozialpädagogische Familienhilfe setzt eine Mitwirkungsbereitschaft und intensive Beteiligung der Familien voraus, so dass die Zusammenarbeit der Familienhelfer mit der jeweiligen Familie einem Arbeitsbündnis mit einem gemeinsames Ziel gleicht.

Die Komplexität der familiären Probleme und Lebenssituationen erfordert effiziente Kooperationsbeziehungen und Netzwerke zwischen Jugendämtern und Sozialen Diensten mit Erziehungsberatungsstellen, Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Suchtkrankenhilfen, Job-Centern, Kinderärzten, Psychologen, Therapeuten, Schulen und Kindergärten.

Die sozialpädagogische Familienhilfe beginnt unter Berücksichtigung der Autonomie der Familien nach dem Antrag der Eltern bzw. nach Meldung von Dritten an das Jugendamt mit der Feststellung des Bedarfs sowie der Erstellung des Hilfeplans und ist meist auf eine längere Dauer (bis zu 3 Jahre) angelegt.

Einsatzfelder in der Familienhilfe

Sozialpädagogen unterstützen Familien bei Überforderung, psychischer Labilität, besonderen Belastungen bei Trennungen bzw. Scheidungen, Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt, Suchtproblemen, Schulverweigerung, massiven Verhaltensauffälligkeiten über einen längeren Zeitraum, Verselbstständigung von Jugendlichen und Beziehungsabbrüchen innerhalb der Familie, aber auch bei Krankheiten, Behinderungen oder Integrationsproblemen von Migranten. Auch die Beratung bei der Planung und Führung des Haushalts sowie im Umgang mit Behörden und Institutionen gehören zum Tätigkeitsprofil.

Die in der Familienhilfe tätigen Sozialpädagogen besuchen die Familien meist mehrmals pro Woche zu Hause und beobachten Lebensumstände, Beziehungsmuster, Wohnsituation sowie die Kommunikationsformen der Familien.

Ergänzend zur sozialpädagogischen Familienhilfe wird in der heilpädagogischen Familienhilfe (HPFH) dem erhöhten Unterstützungs- und Förderbedarf für Familien mit einem Kind mit Behinderung(en) bzw. Entwicklungsverzögerungen durch intensive Hilfen, die Schaffung von Teilhabemöglichkeiten und inklusive Bildungs- und Lebensbedingungen Rechnung getragen.

Anforderungsprofil an die in der Familienhilfe tätigen Fachkräfte

Die in der sozialpädagogischen Familienhilfe eigenverantwortlich und selbstständig tätigen Fachkräfte benötigen neben fundiertem theoretischen und praktischen Wissen Einfühlungsvermögen, zeitliche Flexibilität, Geduld, Toleranz, Selbsterfahrung, persönliche Stärke, Selbstwertgefühl, aber auch die Fähigkeit zur Selbstreflexion eigener Handlungsstrategien und Werte durch Supervision oder Teamberatungen sowie die Evaluation beruflicher Herangehensweisen und Theorien.

Familienhelfer brauchen methodische und situationsspezifische Handlungskompetenzen, um die betreffenden Familien mit einem grundlegenden Verständnis für soziale Lebenskrisen zur selbstständigen Bewältigung ihres vielfältigen und ungeplanten Alltags zu befähigen. Dies beinhaltet die Vermittlung alltäglicher Verhaltensformen und der grundlegenden Prinzipien des Zusammenlebens ebenso wie Empowerment, die intensive Förderung familiärer Stärken und die Veränderung von Beziehungs- und Verhaltensmustern.

Von sozialpädagogischen Familienhelfern werden Basiskompetenzen wie lösungs- und ressourcenorientiertes Denken, strukturiertes Handeln, systemisches Wissen und Denken, die Fähigkeit zu Selbstreflexion und Selbstevaluation, zur Hypothesenbildung und -überprüfung, Kooperationsfähigkeit und Aushandlungskompetenzen erwartet.

Professionelle Kompetenzen sind in ihrer Komplexität nicht erlernbar, sondern werden innerhalb der vielfältigen sozialpädagogischer Prozesse erworben bzw. erweitert. Nichtsdestotrotz bedarf die Tätigkeit von Familienhelfern auch geeigneter Rahmen- und Arbeitsbedingungen (z. B. Team, Praxisberatung, Supervision).

Studieninhalte in Studiengängen der Sozialen Arbeit

In akademischen Studiengängen der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogische Familienhilfe stehen die Bearbeitung von Belastungs-, Krisen- und Notsituationen von Kindern, Familien und älteren Menschen sowie die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs im Mittelpunkt. Dazu gehört die Prüfung wirksamer Hilfen und Leistungen zur Entlastung, Förderung und Unterstützung für eine angemessene Erziehung bzw. Versorgung ebenso wie Gesetzeskenntnisse über mögliche Hilfeleistungen.

Berufliche Perspektiven in der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Sozialpädagogen und Sozialarbeiter können im Allgemeinen Sozialen Dienst von Jugendämtern, bei Sozialen Diensten gemeinnütziger Träger wie z. B. der Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Paritätischen sowie in Rehabilitationseinrichtungen, Berufsausbildungszentren und Werkstätten für behinderte Menschen tätig sein.

Das Hauptaugenmerk in der sozialpädagogischen Familienhilfe liegt auf der Beratung, Unterstützung und Begleitung von Personen in schwierigen Lebenslagen.

Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Familienhilfe studieren

An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg können Interessenten im Bachelor Studiengang SP_logo16_GutzuwissenSoziale Arbeit die Studienrichtung Soziale Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit in Jugend- und Sozialämtern belegen. Im Fokus steht die Umsetzung der sozialen Rechte zum Schutz und Wohl der Bevölkerung wie etwa beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD).

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg bietet beim Masterstudiengang Soziale Arbeit (M.A.) eine Vertiefungsrichtung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe an.

Beim berufsbegleitenden Masterstudiengang Soziale Arbeit (M.A.) von maps können Interessenten einen Schwerpunkt „Familie“ studieren, der Fachkräfte für die unterschiedlichsten Tätigkeiten mit Familien, in Familien und im sozialen Umfeld von Familien qualifiziert.


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