Zielplanung in der Sozialen Arbeit

Soziale Dienstleistungen, Hilfen und Handlungen in der Sozialen Arbeit erfordern eine verbindliche Zielplanung, um die Prozessqualität Sozialer Arbeit zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Klienten zu professionalisieren sowie kosten- und leistungstransparent, nachvollziehbar und überprüfbar zu gestalten (auch Kontraktmanagement).

Inhalte sozialer ZielplanungenZielvereinbarung

Zielvereinbarungen werden schriftlich zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie Leistungsträgern und einzelnen Klienten geschlossen, die mit gleichem oder ähnlichem Verwirklichungsvorsatz ein gemeinsames Ziel anstreben.

Zentrale Parameter von Zielvereinbarungen sind z. B. Handlungsaufträge, Zuständigkeiten, die Wahrnehmung und der sensible Umgang mit prozessbeeinflussenden Problemen, die Arbeit mit gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Wertemustern sowie die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Motive.

Soziale Zielplanungen beinhalten zudem neben festen Zielhierarchien – mehrere Zwischenziele führen zu einem klar definierten Endziel – das für die Umsetzung notwendige bzw. zur Verfügung stehende Budget, personelle Ressourcen und Entscheidungskompetenzen, Laufzeiten und Fristen, aber auch Pflichten (z. B. gegenseitige Information, Berichtswesen).

Kontrakte fördern Handlungsaktivitäten, wirken richtungsweisend, strukturieren und steuern Handlungsprozesse, ermöglichen Evaluation und Maßnahmekorrekturen bei der Problemlösung, dienen aber auch als sozialarbeiterische Rechenschaftsgrundlage über das fachliche Vorgehen von Sozialpädagogen gegenüber anderen Beteiligten.

Soziale Zielplanung als Verhandlungsmasse?

Für die Leistungserbringer und beteiligten Sozialpädagogen und Sozialarbeiter sind Zielvereinbarungen Handlungsgrundlage und Leistungsauftrag, für die Klienten Teil eines individuell zugeschnittenen Interventionsprozesses in ihrer Lebenswelt.

Der Zielerarbeitungsprozess ist oft ein hartes Ringen und führt aufgrund konträrer Sichtweisen der Verhandlungspartner zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten. Während Sozialarbeiter an rechtliche Regelungen, institutionelle Vorgaben oder Arbeitszeitrahmen gebunden und zu einem effizienten Mitteleinsatz angehalten sind, haben die Leistungserbringer bzw. Klienten meist ganz andere Vorstellungen und Wünsche.

Das Scheitern von Zielplanungen ist vorprogrammiert, wenn den Beteiligten die Identifikation mit der inhaltlichen Ausrichtung, den vereinbarten Handlungsschritten und Zielen fehlt. Nur wenn beide Seiten fair miteinander umgehen, Willen zur Veränderung, Motivation, Durchsetzungskraft und Kompromissfähigkeit beweisen, eine offene Kommunikation pflegen, erreichbare Ziele definiert werden, Bedenken nicht unter den Tisch gekehrt und die notwendigen Schritte auf die Trägerstruktur bzw. Lebensplanung der Klienten zugeschnitten werden, ohne das Endziel aus den Augen zu verlieren, können soziale Prozesse nachhaltig erfolgreich sein. Daher spielt die beiderseitige Akzeptanz der Vorgehensweisen ebenso wie die Feststellung inkompatibler Meinungen und Wertesysteme eine wesentliche Rolle.

Methoden der Zielplanung

Zielbestimmung und Zielplanungen sind stets situations- und aufgabenabhängig.

Beispiel: Unter überschaubaren und weitgehend konstanten Bedingungen könnte das soziale Handeln differenziert vorausgeplant und längerfristige Ziele festgelegt werden, wenn daran nicht Menschen mit zum Teil hoch komplexen Problemlagen beteiligt wären. So triften z. B. Klienten immer wieder in ihre bisherigen Verhaltensmuster ab – eigenen Bedürfnissen wird eine höhere Bedeutung als der Zielvereinbarung beigemessen. Das Dilemma ist, dass ähnlich „Zuckerbrot und Peitsche“ ohne ein gelingendes Bedürfnismanagement das Erreichen von Teilzielen oder der Eingriff in schwierige Lebenssituationen der Klienten nahezu unmöglich ist.

Flexible Zielplanung in der Sozialen Arbeit

Die flexible Zielplanung kann besser auf verändernde äußere Umstände, Lebenssituationen oder Trägerinteressen reagieren und mit vielfältigen Möglichkeiten Sozialer Arbeit intervenierend eingreifen. Die praktische Umsetzung ist allerdings aufwändig, mühevoll zu dokumentieren und weniger steuerbar.
Sie setzt zwar weniger Zielorientiertheit der Klienten voraus, erfordert aber umso mehr Methodenkompetenz der Sozialarbeiter und erschwert Verwaltungshandeln bis hin zu massiven professionellen und institutionellen Widerständen.

Das Spektrum flexibler Zielplanung reicht vom gänzlichen Verzicht über die Bestimmung des nächsten Handlungsschrittes und die Definition mehrerer (unklarer) Zwischenziele bis hin zu kontinuierlichen prozessbegleitenden Zielüberprüfungen und (aufwändigen) Zielanpassungen.

Nichtsdestotrotz erfordern all diese Methoden ein professionelles operatives Handeln, eine ständige Anpassung der Prioritäten und eine konsequente Fokussierung auf die wichtigen Aufgaben!

Statische Zielplanung in der Sozialen Arbeit

Statische Zielplanungen kommen durch ihre Konstanz dem Verwaltungshandeln entgegen, sind weitgehend berechen- und dokumentierbar sowie verwaltungstechnisch und methodisch einfacher zu handhaben, so dass der ständige Vorzug dieser Variante nur menschlich wäre. Allerdings ist dieser Gedanke insoweit gefährlich, weil dann alle Klienten mit fehlenden Voraussetzungen für eine statische Zielplanung durchs Netz fielen. Anders gesagt: Gescheiterte Zielvereinbarungen würden in diesen Fällen stets den Klienten angelastet, die dann auf dem klassischen Weg doch wieder bei der Sozialen Arbeit landen.

Statische Zielplanungen bedürfen einer ausgeprägten Zielorientiertheit der Leistungserbringer und Klienten in allen Lebenssituationen.

Statische oder flexible Zielplanung?

Darauf haben wir leider keine allgemeingültige Antwort!

Flexible Zielplanungen sind eher für die soziale Arbeit mit einzelnen Klienten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe, Drogen- und Suchthilfe oder Eingliederungshilfe geeignet, wohingegen statische Zielplanungen etwa bei kommunalen Jugendförderplänen, die eine Laufzeit über mehrere Jahre haben, zur Anwendung kommen.

Weitere Formen der Zielplanung in der Sozialen Arbeit

Zielvereinbarungen werden auch zwischen Arbeitgebern und Personal als Mittel der Mitarbeiterführung geschlossen, die zu erfüllende Aufgabenbereiche, ggf. Ziele der sozialen Einrichtungen, notwendige Weiterbildungen und Perspektiven enthalten.

Auch strategische Zielplanungen zur Zukunftsfähigkeit sozialer Einrichtungen (z. B. Bürgerhäuser, Jugendklubs, Krankenhäuser), im Qualitätsmanagement, zur Personalentwicklung im Sozialwesen oder zur Weiterentwicklung von Sozialräumen spielen in der Sozialen Arbeit eine zentrale Rolle.

FAZIT:

Eine effektive Zielplanung erfordert keine guten Vorsätze, sondern abgestimmte, weitgehend richtungskonstante, passgenaue sowie bedarfs- und lösungsorientierte Ziele – ganz nach dem Motto „Was, wer, wozu, wieso, womit, bis wann“ oder den ebenso passenden „Smart“-Grundsatz – spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert!

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