Modellprogramm für den Quereinstieg von Männern und Frauen in Kitas

Nach Abschluss des Modellprogramms „MEHR Männer in die Kitas“, mit dem in den Kindertagesstätten im Zeitraum von 2011 bis 2013 ein Männeranteil von 20 % erreicht werden sollte, richten sich jetzt mit der neuen Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Anstrengungen auf die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften beider Geschlechter für die Kinder(tages)betreuung.

Modellprogramm QuereinstiegIm Verlauf und Auswertung des Förderprogramms „MEHR Männer in die Kitas“ wurde mehr und mehr deutlich, dass sich nicht vorrangig die förderberechtigen Arbeitsuchenden für diese Art der Neuqualifizierung begeisterten, sondern eher lebens- und berufserfahrene Menschen im mittleren Alter mit dem Ziel einer beruflichen Neu- oder Umorientierung. Zudem bieten lang dauernde und nicht vergütete Neuqualifizierungen, die zudem (meist) ohne staatliche Förderung absolviert werden müssen, keinen entsprechenden Anreiz für einen beruflichen Wechsel. So ist es nicht verwunderlich, dass sich aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen viele Interessenten für den Erzieherberuf dennoch gegen einen Quereinstieg entschieden haben, uns aber heute in der frühkindlichen Pädagogik fehlen.

Mit dem jetzigen Modellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“, das durch den Europäischen Sozialfonds gefördert wird, wurden diese Hemmnisse weitestgehend beseitigt, so dass es besser gelingen sollte, Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung auszubilden und in die Einrichtungen zu integrieren.

Wir betrachten hier vorwiegend die Ziele, Dauer und Förderberechtigte aus Sicht der Interessenten an einem Quereinstieg, den fachlichen Blickwinkel und die finanziellen Bemessungsgrundlagen der Träger und Koordinatoren lassen wir weitgehend unberücksichtigt.

Ziel des Modellprogramms

Das neue ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ setzt gezielt darauf, bundesweit und mit Unterstützung der zuständigen Landesbehörden passgenau auf Berufswechsler zugeschnittene erwachsenengerechte Ausbildungsformate zum Staatlich anerkannten Erzieher zu schaffen, zu erproben und weiterentwickeln.

Ausbildungsbegleitend ist eine existenzsichernde monatliche Vergütung in einer festgesetzten Höhe von mindestens 1.250 € an die Fachschüler zu zahlen, die durch das BMFSFJ gefördert wird. Zudem werden auch die programmbegleitenden Projektkoordinatoren finanziell bezuschusst.

Dass innerhalb des Programms auch der Hintergedanke steckt, den Männeranteil in einem frauendominierten Berufsfeld wie der Kindertagesbetreuung zu erhöhen und nachhaltig eine geschlechterbewusstere Vorgehensweise zu implementieren, versteht sich bei Betrachtung der aktuellen Gegebenheiten und Zielsetzungen fast von selbst.

Projektdauer des Modellprogramms

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat als ersten Schritt im November 2014 ein Interessenbekundungsverfahren für das Modellprogramm gestartet, wonach sich Träger von Kindertageseinrichtungen, aber auch Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachverbände bis zum 31. Januar 2015 um eine Programmteilnahme bewerben konnten.

Im 2. Schritt wurden die durch das BMFSFJ ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Das Förderprogramm startet am 1. Juni 2015 und endet zum Schuljahresende 2020. Diese Laufzeit ermöglicht es in (fast) idealer Weise, eine adäquate Ausbildungsstruktur aufzubauen und daraus zusätzliche Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu generieren.

Wer wird gefördert oder wer gilt als Quereinsteiger?

Als Quereinsteiger in diesem Berufsfeld zählen Interessenten mit einem mittleren Schulabschluss (oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss) und einer abgeschlossenen fachfremden (!) Ausbildung oder eine ausbildungsdauerabhängige gleichwertige Qualifikation (z. B. eine mehrjährige, fachfremde berufliche Tätigkeit oder eine vergleichbare Vorerfahrung).

PRAXISTIPP! Als nicht fachfremd gelten etwa einschlägige Ausbildungen bzw. Abschlüsse als Sozialassistent, Kinderpfleger oder Sozialpädagoge, es sei denn, die Bewerber waren in den letzten 5 Jahren nicht in diesem Berufsfeld tätig.

Was wird gefördert?

Mit dem ESF-Modellprogramm werden grundsätzlich berufsbegleitende Teilzeit-Ausbildungsgänge zum Staatlich anerkannten Erzieher an sozialpädagogischen Fachschulen oder –akademien über 3 Jahre gefördert, die parallel zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in einer Kindertagesstätte absolviert werden.

Diese Teilzeitausbildung in zielgruppenhomogenen Lerngruppen mit etwa 25 Fachschülern pro Klasse basiert auf einem bundesweiten Rahmenlehrplan – momentan noch als Entwurf – der von den beteiligten Projektpartnern gemeinsam erwachsenengerecht, zielgruppenorientiert und geschlechtersensibel umzusetzen und ggf. zu evaluieren ist.

FAZIT:

Das Modellprogramm bietet auch unter dem Blickwinkel des lebenslangen Lernens die Chance, bestehende Strukturen in der Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher insbesondere für fachfremde und berufserfahrene Quereinsteiger nachhaltig zu verändern und damit dem hohen Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung zu entsprechen.

Welche Projektträger in das Modellprogramm aufgenommen werden und ggf. für Sie als Ausbildungsmöglichkeit in Frage kommen, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.

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