Archiv für Juni 2015

Zauberwort Inklusion – Chancen, Grenzen und Befindlichkeiten

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Mit der seit 2008 in Deutschland rechtskräftigen UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung ein offiziell festgeschriebenes Recht auf umfassende Teilhabe an der Gemeinschaft sowie Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit.

Inklusion ermöglicht allen Menschen – unabhängig von ihrem Alter, Unterschieden, Vielfalt und Differenzierungen – die voll umfängliche Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten bzw. Bereichen (z. B. Schule, Jugendhilfe, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Leben) und damit ein Gefühl der Zugehörigkeit. Wir verbinden damit auch Begriffe wie optimale Förderung, Pädagogik der Vielfalt, chancengleiches Lernen oder inklusive Pädagogik.

Inklusion bedeutet aber auch, dass sich Kinder, Jugendliche oder Erwachsene nicht (mehr) den Strukturen bzw. Anforderungen von Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen anpassen, sondern das sich Einrichtungen den individuellen Bedürfnissen und der Aufnahme jedes Menschen öffnen und damit jedem ermöglichen, ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein.

Inklusion steht jedoch an vielen Stellen erst am Anfang, und wir tun uns schwer damit. Warum?

Jungen- und Mädchenarbeit – wie sinnvoll ist Gender in der Sozialen Arbeit?

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gender in der sozialen arbeitOb Mädchen oder Junge – die Geschlechterfrage ist eng damit verbunden, in welche Schublade Kinder geschoben werden und wie wir ihnen begegnen.

Nach dem Klischee sind Mädchen feminin, tragen rosa Röcke und spielen mit Puppen. Jungen gelten dagegen als die fußballspielenden Durchreißer, die alle Herausforderungen ganz cool meistern. Wahrheit oder Lüge? Und was kümmert uns überhaupt Mädchen- und Jungenarbeit in der Sozialen Arbeit?

Die rechtliche Grundlage für Mädchen- und Jungenarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem die Jugendhilfe explizit aufgefordert ist, „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“ (§9 Abs. 3 KJHG).

So weit-so gut! Heute zählt die Jungen- und Mädchenarbeit als wichtiger Bestandteil der Sozialpädagogik und erfordert ein besonderes Verständnis für die Zielgruppen, deren Lebensverhältnisse, Probleme und Handlungsmuster anstatt dem gesellschaftlichen Idealbild von Mädchen und Jungen nachzujagen.

„Verstehen“ schließt dabei die intensive Suche nach Motiven und Sorgen bei provokanten, kränkenden, böswilligen und verletzenden Verhaltensweisen ebenso ein wie die Ursachenforschung bei freud- und motivationslosen oder depressiven Auftreten der Kinder und Jugendlichen. Das persönliche und fachliche Verständnis des Sozialarbeiters für die jeweilige (diffizile) Situation ist die Basis für ein anforderungsangepasstes Eingreifen.