Sozialearbeit und Kindeswohlgefährdung

Laut Statistischem Bundesamt realisierten die Jugendämter im Jahr 2016 rund 136.900 Verfahren zur Beurteilung von Kindeswohlgefährdung, bei denen sich in 21.600 Fällen eine akute Gefährdung bestätigte. Besonders betroffen sind immer wieder Kleinkinder unter drei Jahren. Zudem stehen 84.200 vorläufige Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu Buche, bei denen in akuten familiären Krisen- oder Gefahrensituationen Minderjährige (zeitweise) in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden. Auch die unbegleitete Einreise von Flüchtlingen spielt heute eine erhebliche Rolle.
Häufig weisen Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft Jugendämter auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hin, gefolgt von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Bekannten, Nachbarn und etwa 10 % anonymen Hinweisen.
